Je nach Kanton werden Rohgewinn und Haltedauer progressiv und mit einem Bonus/Malus verrechnet. Die folgenden Werte sind indikativ und nicht verbindlich. Eine genaue Berechnung zu kantonalen Steuersätzen und mögliche Steueroptimierungen teilen wir gerne in einem kostenlosen Erstgespräch mit.
Der Preis des Ersatzobjektes bestimmt einen allfälligen Steueraufschub. Im allgemeinen muss das Ersatzobjekt teurer als der Verkaufspreis des bisherigen Objektes sein, um einen gesamten Aufschub zu erzielen (cash in minus cash out). Ist dies nicht der Fall, kann unter Umständen ein teilweiser Aufschub zur Anwendung kommen. Negative realisierte Gewinne in der Berechnung bedeuten immer einen vollständigen Aufschub der Grundstückgewinnsteuer.