Simpletax veröffentlicht eine überarbeitete Checkliste Grundstückgewinnsteuer. Darin sind die wichtigsten Dokumente und Belege aufgelistet, um die Steuererklärung speditiv auszufüllen.
Checkliste Grundstückgewinnsteuer: welche Fristen gelten?
Bei den meisten kantonalen Steuerämtern beträgt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung nur 30 Tage. Je nach Objekt und Dokumentation können die Belege Ordner füllen. Deshalb ist eine Abklärung beim Steueramt und eine Fristerstreckung sinnvoll.
Bei Simpletax delegieren Sie die Grundstückgewinnsteuer ganz einfach und sparen Zeit und Steuern. Die Checkliste Grundstückgewinnsteuer dient dem effizienten Sammeln der Unterlagen.
Diese Checkliste wurde primär für die Kantone Zürich, Aargau, Bern, St. Gallen und Luzern entwickelt. Die Situation in weiteren Kantonen der verkauften Liegenschaften klären wir gerne ab.
Unterlagen und Informationen
Zur Vorabklärung einer Grundstückgewinnsteuererklärung braucht ein Steuerberater folgende Unterlagen:
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- Objektdaten wie Adresse, Ort / Kanton, Grundstücknummer im Grundbuch, falls bekannt
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- Objektbeschrieb, Verkaufsdokumentationen
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- Baubeschrieb bei Erstellung und Umbauten
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- Vorabzug, falls vom Notariat bereits vorgenommen, oder Überweisung auf Sperrkonto
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- Verträge: Kaufverträge, Beurkundungen, Verkaufsverträge: Anzahlung, Transaktion
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- Genaue Vertragsdaten zur Berechnung der Haltedauer
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- Bei Ersatzobjekt: Kaufvertrag für Aufschub der Grundstückgewinnsteuer
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- Steuererklärung und Einschätzungsvoranschlag vom Steueramt: Dieser wird durch im allgemeinen durch Voranmeldung, Meldung Grundbuch-Eintrags oder Avis des Notars ausgelöst
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- Belege über Verkaufskosten: Notar, Gebühren, Berater, Fixpreis-Makler oder Maklerprovision (ca. 1-2% vom Verkaufspreis + MWSt.)
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- Weitere Verkaufskosten, Inserate, Online-Portale, Spesen
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- Hypothek: Bankgebühren, Ausstiegskosten, sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung
einer Bank oder Versicherung
- Hypothek: Bankgebühren, Ausstiegskosten, sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung
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- Nichtliegenschaftliche Werte: Erneuerungsfonds
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- Alle Abzüge und Belege zu grossen, wertvermehrenden oder anteilweise wertvermehrenden
Investitionen, Umbauten und Renovationen
- Alle Abzüge und Belege zu grossen, wertvermehrenden oder anteilweise wertvermehrenden
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- Bei Erbschaft/Schenkung bereits bez. Steuern, Erbschein, Schenkungsvertrag oder Urkunde
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- Informationen zu Finanzierung und Mittelbedarf beim Kauf
Unterlagen Grundstückgewinnsteuer Kanton Aargau
Der Kanton Aargau ist einer der wenigen Kantone, die Pauschalabzüge ermöglichen. Insofern kann sich die Steuererklärung vereinfachen, die Steueroptimierung, welcher Ansatz günstiger ist, sollte trotzdem vorgenommen werden. Das heisst Dokumente und Unterlagen sollten so oder so gesammelt werden.
Hintergründe der Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wurde in der Schweiz auf Bundesebene eingeführt um die Spekulation mit Immobilien zu verhindern und den Markt unnötig anzuheizen. Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Verkäufer zu bezahlen.
Wie bei der Grundstückgewinnsteuer wird beim Verkauf zusätzlich eine Handänderungssteuer fällig, die proportional ausgelegt ist (1% – 3.3%) und meistens zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Man beachte, dass die Kantone Zürich, Aargau und weitere die Grundstückgewinnsteuer, aber keine Grundsteuer oder Liegenschaftssteuer erheben (diese wird regelmässig erhoben).
Weitere Informationen gibt es hier.