Die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer ausfüllen lassen
Standard-Angebot mit Dienstleistung zum Richtpreis
Es lohnt sich, die Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer ausfüllen zu lassen. Das Verfahren benötigt Fachwissen und viel Erfahrung, um alle Abzüge sich zu stellen, keine Fristen zu verpassen und Gespräche mit Behörden zu führen. Eine erste Abschätzung lässt sich mit diesem Rechner für die Grundstückgewinnsteuer schnell und einfach erhalten.
Bei Simpletax erhalten Sie das Ausfüllen der Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer als Gesamtpaket zum Richtpreis. Wir stellen die korrekte Abwicklung im Mandat sicher und fordern die sichergestellten Steuern gemäss aller Abzüge fristgerecht zurück. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unterschrift und Vertretung
Die Steuererklärung ist vom Verkäufer oder seinem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Mehrere Veräusserer, zum Beispiel Ehepaare oder Erben, unterschreiben gemeinsam. Bei Unterzeichnung durch einen Dritten ist eine Vollmacht notwendig. Mit der eigenen Unterschrift wird bescheinigt, dass die Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllt ist.
Bei Simpletax ist eine beschränkte Vollmacht notwendig für die Erstellung der Steuererklärung, die jedoch keine gesetzliche Vertretung zur Unterschrift enthält.
Immobilienmakler
Plant man den Verkauf via Immobilienmakler und ist bereit einen signifikanten Prozentsatz des Verkaufspreises, nota bene nicht des Gewinns, an diesen als Provision abzuliefern, stellt sich die Frage, wie ein Immobilienmakler (auch Zivilmakler genannt) den Eigentümer seines Eigenheims bei der Grundstückgewinnsteuer unterstützt. Makler sehen ihren Auftrag mit dem Abzug der Provision vom Verkaufserlös leider oft als beendet an, einige Makler unterstützen den Eigentümer noch mit Tipps zu den Steuern, jedoch nicht bei der Umsetzung.
Hier ist die bessere Alternative tatsächlich der Verkauf in Eigenregie oder ein Fixpreismakler, der sich auf die Preisfindung und Vermarktung konzentriert. Die Abwicklung der Steuererklärung für den Grundstückgewinn kann dann ebenfalls zum Fixpreis bei einem Spezialisten wie Simpletax abgewickelt werden.
Treuhänder
Die gleiche Frage stellt sich bei Treuhändern, die einen Verkauf abwickeln. Oft fehlen diesen die Erfahrung und Routine und wertvolle Abzüge gehen vergessen. Zudem verrechnen die meisten Treuhänder einen Stundensatz. Das beideutet, dass bei umfangreichen Grundstückgewinnsteuererklärungen und langwierigen Abklärungen mit dem Steueramt hohe Kosten anfallen.
Berechnung der Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer soll die Spekulation mit Immobilien eindämmen und ist daher auf die Haltedauer ausgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung des Gewinns aus der Differenz der Gestehungs- oder Anlagekosten und dem erzielten Verkaufspreis.
Für viele Eigenheimbesitzer ist es eine Überraschung, wenn hohe Beträge auf ein Sperrkonto fliessen und das Steueramt eine grobe Schätzung vornimmt, die jedoch nicht den realen Anlagekosten entspricht.
Wird der Verkaufserlös für ein Ersatzobjekt verwendet, kann es zudem zeitlich kritisch werden, die Steuererklärung einzureichen.
Rückforderungen und Abzüge
Durch eine detaillierte Berechnung des Grundstückgewinns können mit einer Spezial-Steuererklärung oft tausende Franken gespart werden. Leider ist diese Grundstückgewinnsteuererklärung sehr komplex und verlangt viel Erfahrung und Sachkenntnisse bezüglich der erlaubten Abzüge und notwendigen Belege.
Die professionell ausgefüllte Grundstückgewinnsteuererklärung
Um die maximalen Ersparnisse bei diesen sehr hohen Steuern zu erreichen, ist es ratsam, einen Fachexperten hinzu zu ziehen.
Simpletax ist einer der wenigen Steuerberater, der die Grundstückgewinnsteuererklärung zu einem günstigen Richtpreis erledigt. Dies gilt für die Kantone Zürich, Aargau, Bern, St. Gallen, Graubünden und Luzern. Weitere Kantone offerieren wir gerne separat.
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer
Liegt die Ersatzbeschaffung eines dauerhaft selbstbewohnten Ersatzobjektes vor, kann dieses angerechnet werden und die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben. Der Aufschub gilt auch interkantonal. Usus ist eine Vereinbarung wobei Fristen gelten. Zum Beispiel kann innerhalb einer bestimmten Zeit ein Ausbau des Ersatzobjektes erfolgen, um auf den gleichen Stand wie vorher zu gelangen. Umgekehrt kann das Steueramt eine Nachveranlagung 5 Jahre rückwirkend durchführen, falls die Durchführung der Bauprojekte nicht der Steuerdeklaration entsprechen.
Beim Verkauf des Ersatzobjektes, wird der Aufschub wieder evaluiert und kann wiederum aufgeschoben werden. Da „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ gilt, lohnt es sich immer die Steuererklärung für den Grundstückgewinn sorgfältig einzureichen und die maximalen Abzüge geltend zu machen. Der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ist in diesem Blog-Beitrag beschrieben.
Kantonale Unterschiede
Je nach Kanton gelten unterschiedlich Fristen und Einreicheformen. Auch die Kommunikation mit Gemeinde- oder Kantonalsteuerämtern ist sehr unterschiedlich. Während Aargau die Beschleunigung der Steuerveranlagung vorantreibt, kann es im Kanton Bern vorkommen, dass der Verkäufer über ein Jahr auf seine Rückzahlungen warten muss.
Mit der richtigen Kommunikation zwischen den involvierten Parteien lassen sich die Verfahren meist beschleunigen, Unklarheiten ausräumen und das Gesamtergebnis optimieren.
Fristen bei der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
In den meisten Kantonen gilt eine Frist von 30 Kalendertagen. Fristverlängerungen können auf begründetes Gesuch hin bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind vor Ablauf der Frist an das jeweilige Steueramt zu richten. In der Praxis ist es meist nicht möglich, die ursprüngliche Frist einzuhalten.
Ohne fristgerechte Einreichung der Steuererklärung oder ohne begründete Fristerstreckung kann es im ungünstigsten Fall zu einer Veranlagung kommen, die auf der Basis unvollständiger Daten zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt.
Mehr Informationen zu vermeidbaren Stolpersteinen bei der Grundstückgewinnsteuer mit Beispielen zu verschiedenen Kantonen gibt es hier.