Beim Verkauf des Eigenheims, ob Haus oder Wohnung, gehen oft die Grundstückgewinnsteuern vergessen. Wir bieten Ihnen das Bearbeiten der Grundstückgewinnsteuererklärung zum Richtpreis für einfache Situationen an. Sie erhalten die komplette Berechnung der möglichen Varianten und die korrekt ausgefüllte Steuererklärung termingerecht zugestellt.
Mit der optimierten Steuererklärung für den Grundstückgewinn werden maximale Abzüge erreicht. Oft lassen sich damit Tausende von Franken einsparen und substantielle Rückzahlungen vom Steueramt erreichen.
Diese Dienstleistung beinhaltet:
- Aktenstudium der Verträge
- Berechnung der Anlagekosten
- Zusammenstellung und Abklärung aller von Ihnen ausgewiesenen und weiteren pauschalen oder plausiblen Abzüge
- Bestmögliche Aufteilung von wertvermehrenden und werterhaltenden Investitionen
- Abklärungen mit den Steuerbehörden
- Berechnung des Grundstückgewinns und der fälligen Steuer für Ihren Kanton
- Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung für Ihren Kanton
Wir bieten diesen Service für die Kantone Zürich und Aargau an, für St. Gallen, Schwyz und weitere Kantone wie Bern ist eine Vorabklärung notwendig.
Bei umfangreichen Fällen offerieren wir diese Dienstleistung gerne nach Aufwand. Nehmen Sie Kontakt auf für eine unverbindliche Offerte. Bei der Steuerplanung vor dem Hausverkauf lässt sich noch mehr erreichen, auch hier beraten wir Sie gerne.
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