Auszubildende erhalten den gleichen, bewährten Steuerservice wie Einzelverdiener. Ob Lehrlingslohn, Stipendium oder Zuwendung, die Steuern werden für Kanton und Bund berechnet unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren, zum Bespiel des Existenzminimums und der Lebenshaltungskosten.
Dieser Service gilt nur für Personen in Erstausbildung.
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