11. Januar 2022

Fristerstreckung der Steuererklärung im Kanton Zürich

Fristerstreckung im Kanton Zürich

Aktuell beginnen die Steuerämter Mahnungen zwischen April und Mai an Steuerpflichtige zu versenden, die ihre Steuererklärung nicht erledigt haben und noch keine Verlängerung beantragt haben.

Automatische Fristerstreckung im Kanton Zürich

Wichtig: als Stammkunde und Mandant von Simpletax im Kanton Zürich brauchen Sie nichts zu tun, ihre Frist wird automatisch über unser System auf 30. November verlängert.

Haben Sie eine Fristerstreckung kann die Steuererklärung in Ruhe angegangen werden. Simpletax Filialtermine gibt es noch bis Mai/Juni und ab Anfang September wieder – Nutzen Sie den einfachsten Steuer-Service auch ausserhalb der Hochsaison. Buchen Sie einen der noch verfügbaren Termine in einer Filiale oder per Video Call um Ihre Unterlagen vorbeizubringen. Einfach die nächste Filiale aussuchen oder auf den Button „Termine selber online buchen“ drücken!

Sie können uns auch einfach schriftlich via Kontaktformular den entsprechenden Wunschtermin mitteilen.

Fristerstreckung für Steuererklärungen im Kanton Aargau

Fristerstreckung für Steuererklärungen in den Gemeinden im Aargau können nicht automatisch durchgeführt werden. Es gilt aber die Regel, dass bis Ende Juni nicht gemahnt wird.

Termine für den Steuerservice im Herbst

Mit einer Verlängerung lässt sich das Problem entspannen bzw. aufschieben, Sie können auch einen Termin nach den Sommerferien buchen, wenn z.B. noch Unterlagen fehlen.

Sollte es trotzdem pressieren, erledigen wir alles per Express in 7 Arbeitstagen (nach Erhalt der kompletten Unterlagen, Zu/Rücksendung A-Post oder elektronisch als pdf).

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Weitere Tipps zur Steuererklärung und Steuerberatung

Ein Sammlung aktueller Tipps, insbesondere zur Online-Steuererklärung im Kanton Zürich gibt es auf dieser Seite. Weiteres bezüglich einfacher Steuerberatung in Varianten beschreiben wir in unserem Blog.


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Zürich


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