Steuerabzug bei der 3. Säule 2025
Die Säule 3a ergänzt die AHV und das BVG. Einzahlungen auf ein Konto oder in eine Versicherung der Säule 3a können von den Steuern abgezogen werden. Für die 3. Säule 2025 beträgt der maximale Betrag 7’258 Franken für Angestellte.
Doppelter Steuerabzug ab 2025
Falls es in den Vorjahren Beitragslücken gab, kann ab 2025 bis um doppelten Betrag eingezahlt werden, also 14’516 Franken (SRF-Mitteilung zum Bundesratsbeschluss vom November 2024). Diese attraktive Möglichkeit ist aber leider an Bedingungen gebunden:
- nachgezahlt werden kann nur, wenn auch das aktuelle Jahr voll einbezahlt wird
- diese «Beitragslücken» kann man künftig auffüllen – und zwar bis zu zehn Jahre rückwirkend, allerdings gilt das erst für Beitragslücken, die ab 2025 entstehen. Erstmals kann also im Jahr 2026 für eine Lücke, die 2025 entstanden ist.
- in beiden Jahren muss man AHV-pflichtig beschäftigt gewesen sein.
Für Selbständige oder Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbeitrag ab 2025 36’288 Franken oder maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens (Quelle: BSV). Hier gibt es keine Möglichkeit der Nachzahlung.
Die genauen Bedingungen und Einschränkungen für die Steuerabzüge bei der Säule 3a sind individuell unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher, sich über die genauen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu beauftragen, um herauszufinden, welche Steuerabzüge in Ihrem Fall in Frage kommen. Am einfachsten ist es, bei einem professionellen Dienstleister die Steuererklärung ausfüllen zu lassen, um automatisch alle maximalen Steuerabzüge geltend machen zu können. Damit spart man meist mehrere 100 oder 1000 Franken pro Jahr.
Optimierung der Säule 3a und der gesamten Vorsorge
Die Säule 3a ist eine Säule der schweizerischen Altersvorsorge, die es Arbeitnehmern und Selbstständigen ermöglicht, Teile ihres Einkommens auf einem speziellen Vorsorgekonto anzusparen. Diese Gelder können bei der Pensionierung oder bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ausbezahlt werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass die dritte Säule freiwillig ist. Sie ergänzt die obligatorischen Säulen AHV und BVG. Letztere ist für Arbeitnehmende obligatorisch ab einem bestimmten Einkommen. Alle drei Vorsorgesysteme zusammen sollten optimiert werden, um das Leben im Alter zu sichern und geniessen zu können.
Im Weiteren ist es möglich, eine Versicherung mit der Säule 3a zu kombinieren, um zum Beispiel das Todesfallrisiko im Zusammenhang mit der Tragbarkeit des Eigenheims abzusichern.
Im allgemeinen empfehlen wir aber, eine einfach Lösung mit guter Rendite und tiefen Kosten zu wählen.
Auszahlung der Säule 3a
Die Auszahlung darf frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV (65 Jahre alt für die Männer und für die Frauen) ausgerichtet werden.
Eine vorzeitige Ausrichtung der Altersleistungen ist zulässig in den folgenden Fällen:
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- Einkauf oder Teileinkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule (Umschichtung)
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- Wenn der Vorsorgenehmer eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
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- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
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- Auswandern: Wenn der Vorsorgenehmer die Schweiz endgültig verlässt
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- Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf (Förderung von Eigenheim und Wohneigentum)
Steuerabzug
Arbeitnehmende und selbständigerwerbende Personen können bei den Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern ihre Beiträge an die Säule 3a von ihrem Einkommen abziehen. Beiträge dürfen bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV geleistet werden.
Steuerfolgen der Auszahlung der 3. Säule
Die gesparten Steuern werden beim Bezug, also der Auszahlung der 3. Säule wieder fällig, jedoch in einem reduzierten Mass. Die genaue Berechnung hängt von Kanton, Höhe der Auszahlung, der sogenannten Kapitalbezugssteuer und der Progression ab. Es lohnt die Konten und Versicherungen der Säule 3a bereits bei der Eröffnung zu planen um den Bezug später optimieren zu können. Idealerweise geschieht dies bei der Steuerplanung und der Vorsorgeberatung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Die Säule 3a im Vermögen
Bei der Steuererklärung wird die Säule 3a wie auch die Pensionskassengelder oder Versicherungen der Säule 3a nicht zum Vermögen gezählt.
Säule 3a zusammengefasst
Die Säule 3a ist eine Säule der schweizerischen Altersvorsorge, die es Arbeitnehmern und Selbstständigen ermöglicht, Teile ihres Einkommens auf einem speziellen Vorsorgekonto anzusparen. Diese Gelder können bei der Pensionierung oder bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ausbezahlt werden.
Die 3. Säule unterliegt in der Schweiz bestimmten Steuerregelungen, die je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen können. Im Folgenden sind einige mögliche Steuerfolgen der Säule 3a aufgeführt:
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- Beiträge zur 3. Säule sind in der Regel von der Steuer befreit, solange sie innerhalb der festgelegten Höchstgrenzen liegen. Dies gilt auch für die Zinsen, die auf dem 3a-Konto anfallen.
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- Die Auszahlungen aus der Säule 3a sind in der Regel steuerpflichtig, jedoch zu einem reduzierten Tarif. Es gibt auch Ausnahmen, wie zum Beispiel für Beiträge, die aufgrund von Invalidität oder Tod ausgezahlt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerfolgen der 3. Säule je nach individueller Situation unterschiedlich sein können und dass es sich bei den oben genannten Punkten nur um allgemeine Hinweise handelt.
Das Stichdatum für Einzahlungen in die dritte Säule ist der 31.12. des jeweiligen Steuerjahres. Für die Steuererklärung muss eine Bestätigung der Bank oder Versicherung mit dem entsprechenden Datum vorliegen.