15. März 2023

Wie lange muss man Steuerunterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich gibt es als Privatperson keine Pflicht die Steuererklärung und die Steuerunterlagen aufzubewahren. Selbständige hingegen müssen geschäftsrelevante Steuerunterlagen aufbewahren. Es empfiehlt sich für alle, die eigenen Originalunterlagen aufzubewahren, bis der definitive Steuerbescheid vorliegt.

Gibt es Ausnahmen bei der Steuererklärung?

Die grosse Ausnahme bilden die selbständig Erwerbenden, die ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und Belege dazu vorlegen müssen. Solche Belege müssen während 10 Jahren aufbewahrt werden (Quelle: Steuerverwaltung Bern). Darunter fallen:

  • Geschäftsbücher und Jahresabschlüsse, dieser ist für Selbständige mit dem Formular „vereinfachte Buchführung“ abgehandelt
  • Alle Buchungsbelege oder Rechnungen der Einnahmen und Ausgaben
  • Je nach Kanton ist die „vereinfachte Buchführung“ nicht so einfach, insbesondere, wenn es gilt Abzüge geltend zu machen. Themen hier sind
    • Aufstellung über Abschreibungen
    • Liquidationsgewinne
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Qualifizierte Beteiligungen im Geschäftsvermögen
    • Zusätzlicher Abzug F&E und Patentbox
steuerunterlagen aufbewahren
Steuererklärung für Selbständige: Berechnung des Gewinnes

Was ist als Immobilien-Besitzer zu tun?

Besitzer eines Eigenheims oder einer Liegenschaft sollten alle Rechnungen und Baumassnahmen dokumentieren und aufbewahren. Auch Steuerveranlagungen und Bescheide, die den Unterhalt einer Liegenschaft betreffen, sollten aufbewahrt werden.

Hier kann es je nach Kanton 20 Jahre oder länger dauern, bis die steuerliche Relevanz hinfällig wird. Generell empfiehlt es sich, die Dokument bis 5 Jahre nach dem Verkauf einer Liegenschaft aufzubewahren.

Wie kann man am besten die Steuerunterlagen aufbewahren?

Viele Menschen arbeiten weiterhin mit Papier und Ordner. Sollten die obengenannten Ausnahmen zutreffen empfiehlt es sich aber, eine digital Ablage zu erstellen.

Wie bewahrt der Steuerberater die Unterlagen auf?

Steuerberatungen arbeiten auf Mandatsbasis. Solange ein Mandatsverhältnis besteht, d.h. ein Auftrag in Arbeit ist, werden die Unterlagen auch zur Bearbeitung aufbewahrt. Ist dieses beendet, oder wünscht der Mandant eine Löschung seiner Daten, sind keine Daten mehr verfügbar.


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