Grundsätzlich gibt es als Privatperson keine Pflicht die Steuererklärung und die Steuerunterlagen aufzubewahren. Selbständige hingegen müssen geschäftsrelevante Steuerunterlagen aufbewahren. Es empfiehlt sich für alle, die eigenen Originalunterlagen aufzubewahren, bis der definitive Steuerbescheid vorliegt. Gibt es Ausnahmen bei der Steuererklärung? Die grosse Ausnahme bilden die selbständig Erwerbenden, die ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und Belege dazu …
Berufsleute und Steuerabzüge
Für die Ausübung des Berufs können diverse pauschale und nachgewiesene Abzüge für Auto, SBB, Kurse, Weiter- und Ausbildung gemacht werden.
Selbständig Erwerbende
Beim selbständigen Haupterwerb können, ähnlich einer Firma, Aufwendungen von den Einnahmen abgezogen werden.
Artikel im Steuerblog zu den Themen Berufsleute und Abzüge für Selbständige und Einzelfirmen werden hier gesammelt.