Grundsätzlich gibt es als Privatperson keine Pflicht die Steuererklärung und die Steuerunterlagen aufzubewahren. Selbständige hingegen müssen geschäftsrelevante Steuerunterlagen aufbewahren. Es empfiehlt sich für alle, die eigenen Originalunterlagen aufzubewahren, bis der definitive Steuerbescheid vorliegt. Gibt es Ausnahmen bei der Steuererklärung? Die grosse Ausnahme bilden die selbständig Erwerbenden, die ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und Belege dazu …
Nützliche Informationen rund um die Steuererklärung in der Schweiz
In unserem Blog gibt es Tipps und aktuelle Hinweise, wie Sie die Steuererklärung, Abzüge und Fristen entspannt angehen können. Wir verweisen auf Checklisten und Tools, informative Artikel und Publikationen des Steueramtes.
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