30. Dezember 2022

Steuer- und Finanzplanung 2024

Die Finanzplanung ist die Grundlage um Steuern zu sparen. Sie gründet auf der individuellen Lebenssituation und den gesteckten Zielen. Daraus lässt sich einfach eine Steuerplanung ableiten, die viel Geld spart und Fehler vermeidet, die später nicht mehr korrigierbar sind.

Der Steuer- und Finanzplanung

Jahreskalender und Termine für die Steuererklärung (kurzfristig)

Jedes Jahr wiederholen sich die gleichen Tätigkeiten, um die eigene Finanzplanung zu pflegen und bares Geld zu sparen.

Der Finanzfahrplan für das ganze Jahr

Januar: Kontoabschlüsse, Kontoauszüge, Depotabrechnungen und andere Belege werden von Banken, Versicherungen und anderen Dienstleistern versandt.

Ab Februar: Das Steueramt versendet die Steuerformulare.

Ende März bis Ende November: Fristen zur Einreichung der Steuererklärung. Die Fristen gelten je nach Kanton und Fristerstreckung. Als SimpleTax-Kunde im Kanton Zürich profitieren Sie von einer automatischen Verlängerung bis Ende November.

Jahrestag der Hypothek: Da der Abschluss einer Hypothek meist über ganze Jahre läuft, wiederholt sich dieser Termin im gleichen Monat (Ablösung). Dieser ist immer eine Chance zum Angebotsvergleich. Läuft die Hypothek aus und muss erneuert werden, empfehlen wir dies 6-9 Monate vor Ablauf in Angriff zu nehmen. Mit dem Hypo-Rechner oder einer kostenlosen Erstberatung können Sie das bei uns machen lassen.

Ende März und September: Versicherungen überprüfen. Krankenkassen inkl. Zusatzversicherungen und weitere private Versicherungen wie Auto-, Reise-, oder Lebensversicherungen überprüfen auf Notwendigkeit.

November: späteste Abklärung Einkauf 2. Säule. Eine allgemeine Vorsorgeberatung kann jederzeit von uns angeboten werden.

Bis Ende November: die Grundversucherung der Krankenkasse sollte bis Ende November geprüft und ein Wechsel der Versicherung in Betracht gezogen werden. Tipps zum Wechsel der Krankenkasse gibt es hier.

Bis Mitte November aber spätestens 30.11. muss die Krankenkasse gewechselt sein bzw. die Franchise überprüft werden. Konkret beudetet das, dass der Brief bis Ende am 30.11. bei der Krankenkasse eingetroffen ist bzw. eine Bestätigung vorliegt, wenn zum Beispiel das online-Formular oder e-mail verwendet wird.

Dezember: bis Ende Jahr muss die 3. Säule einbezahlt sein, damit die Steuereinsparungen geltend gemacht werden können.

Ganzes Jahr: Wertschriften und Anlagen auf Gebühren und Performance checken. Als mittelfristige Massnahme kann dies auch jedes 2. Jahr erfolgen.

Langfristige Steuer- und Finanzplanung

Die Langfristige Finanzplanung drehen sich um:

Haus und Wohnung: sollen diese gehalten, vermietet oder verkauft werden. Wie sieht es mit Nutzniessung, Schenkung und Erbschaft aus? Stimmt der Ertrag der Immobilie, auch wenn Sie selber bewohnt ist? Falls ein Verkauf ansteht sollte zeitgleich mit der Abklärung der Marktlage auch die Grundstückgewinnsteuer grob berechnet werden.

Für Renditeobjekte lohnt sich ein Vergleich der Hypotheken am Markt, Optimierung des Modelles Festhypo oder Saron-Hypothek. Zudem sollte bei einer Verwaltung der Immobilie auf die laufenden Ausgaben, Energiekosten und Verwaltungskosten geschaut werden.

Pensionierung: ab dem 50. Altersjahr empfehlen wir eine Planung der AHV, BVG und freiwilligen Vorsorge. Ab 55-60 Jahren können Bezüge von Vorsorgegelder steuerlich optimiert werden.

Unternehmen und Nachfolge: Sind Sie selbständige Unternehmer lohnt sich die strategische Positionierung der Firma 10-15 Jahre vor der Pensionierung.

Sind Sie selbständig, haben aber noch kein Unternehmen gegründet, lohnt es sich die Steuerfolgen einer möglichen Gründung mit einem Profi zu besprechen. Mit einer Gründung lässt sich oft viel Geld sparen, es ist aber auch zu beachten, dass dies mit einem signifikanten Aufwand verbunden ist und einiges an Fachwissen erfordert. Mit unseren Partnern für Buchhaltung und Gründung für KMU können wir helfen.

Neben der Steuer- und Finanzplanung sollten auch persönliche Themen rund um Gesundheit und Familie erledigt werden. Will oder kann man dies nicht selber tun, gibt es die gesetzliche Möglichkeit (Art. 360 ff. ZGB) eines Vorsorgeauftrags mit Verweis auf Testament und Patentienverfügung. Dieser kann im Rahmen des Finanzplans immer wieder überprüft und angepasst werden. Bei Interesse nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Steuererklärung ausfüllen lassen als Service

Buchen können Sie Termine für den Steuerservice ab Februar hier: Termin buchen oder Ihre Unterlagen gleich einsenden: Online Steuererklärung. Dies ist ein erster Schritt, der die kurzfristigen Fragen klärt.

Zur mittel- und langfristigen Steuerplanung bitten wir Sie Kontakt für eine Beratung aufzunehmen. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Offerte.

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