Einsprache

Formelle, in Schriftform beim Steueramt eingereichte Erklärung, dass eine Veranlagungsverfügung oder ein Einschätzungsentscheid nicht korrekt ist.

Die Einsprache muss innerhalb einer Frist von von 30 Tagen beim Steueramt angekommen sein und soll begründet und mit Belegen versehen sein.

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