Fremdbetreuungskosten

Für Kinder in der Schulpflicht können Fremdbetreuungskosten vom Einkommen abgezogen werden. Das sind Kosten, die für die Betreuung Ihres Kindes während der Ausübung des Berufs entstehen.

Dazu zählen Kita, Hort, Mittagstisch, Tagesschule, Hausaufgabenhilfe, Feriencamps, Lager und andere Aktivitäten.

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