Termine, Fristen, Fristerstreckung und Fristverlängerung für die Steuererklärung in der Schweiz

Allgemeines zur Fristerstreckung

SimpleTax erstreckt Fristen für die Steuererklärung wenn möglich automatisch und zur Sicherheit auf den maximalen Endtermin. Leider besitzen viele Gemeinden und Kantone keine einheitlichen Schnittstellen und Bewilligungen, weshalb es ausserhalb des Kantons Zürich notwendig sein kann, dass unsere Mandanten eine individuelle Firstverlängerung einholen müssen. Das ist oft nur eine Sache von 5 Minuten und mit den Links auf dieser Seite problemlos erledigt.

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Zürich

Mandanten von SimpleTax die im Steuerjahr nicht umgezogen sind, werden automatisch auf den 30.11. verlängert. Somit haben sie die Wahl die Steuererklärung im Frühling oder im Herbst ausfüllen zu lassen. SimpleTax ist im Treuhandregister der Staueramtes in Zürich registriert und besitzt die Bewilligung dafür. 

Im allgemeinen gilt, dass das Gemeindesteueramt für die Steuererklärung zuständig ist. Viele Gemeinden nutzen das Service-Portal des Kantons Zürich, bei welchem Sie als Kunde unter Angabe der AHV-Nummer die Frist für die Steuererklärung einfach erstrecken lassen können.

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton St. Gallen

Der Kanton St. Gallen verlängert unter Angabe von Geburtsdatum und Register-ID zentral auf der Kantons-Webseite.

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau verlängert unter Angabe von Geburtsdatum, Adressnummer, Code und e-mail zentral auf der Kantons-Webseite.

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Schwyz

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Zug

Fristerstreckungen für die Steuererklärung im Kanton Luzern

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Bern

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau gibt es die Fristerstreckung nur via Gemeindesteueramt:

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Schaffhausen

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Graubünden

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Glarus

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Basel Landschaft

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Basel Stadt

Fristverlängerung für die Steuererklärung im Kanton Solothurn

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Uri

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Nidwalden

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Obwalden

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Tessin

Fristerstreckung für die Steuererklärung im Kanton Wallis

Fragen und Antworten zu den Fristen

Was sind die möglichen Folgen, wenn die Fristen für die Steuererklärung nicht eingehalten werden?

Wenn die Fristen für die Steuererklärung nicht eingehalten werden, kann das Steueramt Mahnungen verschicken und es können Verzugszinsen oder Bussen anfallen.  Nach Ablauf aller möglichen Fristen kann das Steueramt eine sogenannte Ermessensveranlagung durchführen, bei der die Steuer ohne Ihre Angaben festgesetzt wird. Das kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, da individuelle Abzüge und Besonderheiten nicht berücksichtigt werden.

Kann ich die Fristen für die Steuererklärung durch meinen Steuerberater verlängern lassen?

Ja, Sie können die Fristen für die Steuererklärung durch Ihren Steuerberater verlängern lassen. In Kantonen mit Steuerberaterregister oder Treuhänderregister ist es üblich, dass der Steuerberater ein Gesuch um Fristverlängerung beim zuständigen Steueramt einreicht. Die Fristverlängerung muss rechtzeitig beantragt werden und wird in der Regel gewährt, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen. 

Kostet die Fristerstreckung für die Steuererklärung etwas?

In den meisten Fällen ist die erste Fristerstreckung kostenlos. Für weitere Verlängerungen oder besonders späte Gesuche kann das Steueramt jedoch eine Gebühr verlangen. Die genauen Kosten und Bedingungen können je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, beim zuständigen Steueramt nachzufragen oder die Informationen auf deren Website zu prüfen. Beim Steuerberater entstehen keine Mehrkosten für Mandanten.


fristverlängerung oder fristerstreckung für die steuererklärung

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