Grundstückgewinnsteuer Rechner - Unsicherheiten während dem Verkauf vermeiden
Der Grundstückgewinnsteuer Rechner für eine erste Vorabklärung erlaubt es, schnell und unverbindlich das Optimierungspotenzial auszuloten, wieviel Grundstückgewinnsteuer gespart werden kann.
Berechnungen und Dokumente aus dem Grundstückgewinnsteuer-Rechner
Die Liegenschaftsgewinnsteuer oder Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ist progressiv und wird in Beispielen und Tabellen in diesem Artikel erklärt. Weitere Kantone, insbesondere Aargau, St. Gallen, Bern und Luzern lassen sich mit unseren Tools berechnen. Die Ergebnisse liegen als pdf-file vor oder können auch während einer Besprechung angepasst werden.
Weitere Dokumente für die Berechnung und Steuererklärung
Zur Vorbereitung stellen wir auch unsere Checkliste für die Grundstückgewinnsteuer zur Verfügung. Der Preis für die Erstellung einer Steuererklärung zur Deklaration der Grundstückgewinnsteuer kann variieren, indikative Festpreise sind in unserer Preisliste online ersichtlich.
Weitere Ressourcen und Grundstückgewinnsteuer-Rechner
Kantonale Grundstückgewinnsteuer-Rechner
Je nach Kanton kann die Grundstückgewinnsteuer auch vom Steueramt berechnet werden:
- Vorveranlagung aufgrund der Meldung durch das Grundbuchamt: diese Berechnung erhält man schriftlich, teilweise nur auf Anfrage und in einigen Kantonen kostenpflichtig (zum Beispiel im Kanton Bern kostet diese einfache Vorberechnung 100 Franken). In allen Fällen handelt es sich im ein ungefähre Berechnung aufgrund der Angaben, die das Steueramt erhält. Der Nachteil ist, dass diese Berechnungen erst nach dem Verkauf durchgeführt werden und gewisse Optimierungen so nicht mehr möglich sind.
- Einige Kantone bieten einen Online-Rechner, um die Steuersätze einfacher zu berechnen. Im Kanton Zürich wird ein pdf-Formular zur Verfügung gestellt, das die Berechnung vornimmt. Dieses gilt für die Stadt Zürich und den ganzen Kanton und dient gleichzeitig als Steuererklärung für die Einreichung. Es muss ausgedruckt und unterzeichnet werden. Weiterführende Berechnungen wie der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer werden nicht ausgeführt.