Mehrwertsteuer und selbständig Erwerbende
Mehrwertsteuerpflicht
Firmen und Selbständige mit einem Umsatz von mehr als 100'000 CHF müssen sich bei der ESTV registrieren und Mehrwertsteuern bezahlen. Während das für grössere Unternehmen eine Selbstverständlichkeit darstellt, wissen viele selbständige nicht, ob sie nun der Pflicht unterstellt sind oder nicht.
Kriterien für die Mehrwertsteuer
Da ein Geschäft meist klein beginnt, ist man selten von Beginn weg Mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt die Regel, dass bereits vor dem Erreichen des Grenzbetrages, wenn die Umsatzusteigerung absehbar ist, eine Anmeldung erfolgen muss. Zudem muss abgeklärt werden, welche Umsätze der Pflicht unterliegen. Spezialfälle wie Ausbildungsdienstleistungen, Arbeiten im Ausland, Mieten oder Provisionen sollten beachtet werden.
Abrechnung der Mehrwertsteuer
Abgerechnet wird pro Quartal oder Semester unter Berücksichtigung effektiv bezahlter MWSt im Einkauf, oder aber nach Saldosteuersätzen die Branchenspezifisch angewendet werden.
Abrechnung der Mehrwertsteuer durch SimpleTax
Ist Ihnen das zu kompliziert und Sie möchten die MWSt durch uns erledigen lassen, bitten wir Sie das folgende Formular auszufüllen um eine Analyse und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.