Die AHV oder 1. Säule der Vorsorge, ist für alle obligatorisch. Die Einzahlung erfolgt über Lohnprozente die nicht versteuert werden müssen.
Die Höhe der AHV-Rente berechnet sich aufgrund der lebenslangen Beiträge und den Beitragsjahren.
Steuer-Glossar
Die AHV oder 1. Säule der Vorsorge, ist für alle obligatorisch. Die Einzahlung erfolgt über Lohnprozente die nicht versteuert werden müssen.
Die Höhe der AHV-Rente berechnet sich aufgrund der lebenslangen Beiträge und den Beitragsjahren.