Die Eidgenössischen Zollverwaltung erhebt 4% Steuern auf neu in Verkehr gebrachte Autos.
Autos im Besitz von Privatpersonen oder Firmen sind als Vermögen zum aktuellen Wert zu versteuern.
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Autos im Besitz von Privatpersonen oder Firmen sind als Vermögen zum aktuellen Wert zu versteuern.