Betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten. Diese unterliegen der Quellensteuer.
Erzielt eine Person Einkommen durch einen Betrieb oder eine Immobilie ausserhalb des Wohnsitzkantons, gilt ebenfalls eine beschränkte Steuerpflicht für diese Einkommen. Die Steuererklärung wird mit einer Aufteilung (sogenannte Steuerausscheidung) in beiden Kantonen eingereicht.