Doppelverdienerabzug

Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.

Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).

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