Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.
Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).
Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.
Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).
Ein persönlicher Termin für die Steuererklärung bringt Überblick und Struktur. Einen klaren Plan mit Steueroptimierung und Finanzberatung gibt es mit dem Finanz-Abo.