Doppelverdienerabzug

Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.

Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).