Für selbstgenutzte Immobilien oder Land wird ein zusätzliches Einkommen deklariert und versteuert, das aufgrund des marktüblichen Miet- oder Pachtertrags geschätzt wird.
Die amtlichen Schätzwerte liegen je nach Kanton meistens deutlich unter realen Marktwerten. Zudem dürfen vom Eigenmietwert Immobilienunterhalt pauschal oder effektiv abgezogen werden.