Ermessensveranlagung

Bei der Ermessensveranlagung werden Einkommen, Vermögen und Abzüge nach bestem Wissen von der Steuerverwaltung geschätzt.

Eine Ermessensveranlagung wird vorgenommen, wenn die steuerpflichtige Person trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht. Da Abzüge so nicht offengelegt werden, ist die Ermessensveranlagung meist viel höher als eine vom Profi ausgefüllte Steuererklärung.