Indirekte Steuern sind an Waren oder Dienstleistungen gekoppelt und in deren Preisen inbegriffen oder zusätzlich ausgewiesen.
Die bekannteste und grösste ist die Mehrwertsteuer. Sie muss von Firmen ab einem gewissen Umsatz abgerechnet werden.
Weitere indirekte Steuern sind:
- Zölle
- Wehrpflichtersatzabgabe (früher Militärpflichtersatz)
- Besteuerung der gebrannten Wasser
- Eidgenössische Stempelabgaben
- Tabaksteuer
- Getränkesteuer (Biersteuer)
- Direkte Bundessteuer (bis 1983: Wehrsteuer)
- Mehrwertsteuer (bis 1995: Warenumsatzsteuer)
- Verrechnungssteuer
- Mineralölsteuer und Automobilsteuer (früher Fiskalzölle)
- Spielbankenabgabe