Der Lebensunterhalt minderjähriger oder in Ausbildung stehenden Kindern steht den Eltern als Kinderabzug zu. Dieser erfolgt pauschal.
Steuer-Glossar
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Der Lebensunterhalt minderjähriger oder in Ausbildung stehenden Kindern steht den Eltern als Kinderabzug zu. Dieser erfolgt pauschal.