Für die Steuererklärung zählt der Nettolohn beim Einkommen aus unselbständigem Erwerb. Er berechnet sich als Bruttolohn minus die Summe aller Sozialleistungen (AHV, ALV, EO, Pensionskasse, PK-Einkauf).
Der Bruttolohn beinhaltet das Salär, die Nebenleistungen wie Verpflegung, Nutzung des Firmenautos, den Bonus, oder eine allfällige Aktienbeteiligung.
Bei mehreren Arbeitgebern sind die Nettolöhne aller Lohnausweise zusammenzuzählen.