Nettolohn

Für die Steuererklärung zählt der Nettolohn beim Einkommen aus unselbständigem Erwerb. Er berechnet sich als Bruttolohn minus die Summe aller Sozialleistungen (AHV, ALV, EO, Pensionskasse, PK-Einkauf).

Der Bruttolohn beinhaltet das Salär, die Nebenleistungen wie Verpflegung, Nutzung des Firmenautos, den Bonus, oder eine allfällige Aktienbeteiligung.

Bei mehreren Arbeitgebern sind die Nettolöhne aller Lohnausweise zusammenzuzählen.

Nettolohn für die Steuererklärung im Lohnausweis
Lohnausweis mit dem steuerrelevanten Nettolohn unter Punkt 11.