Die Pensionskasse oder 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge. Reguläre Beiträge wie auch ausserordentliche Einkäufe lassen sich von den Steuern abziehen.
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Die Pensionskasse oder 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge. Reguläre Beiträge wie auch ausserordentliche Einkäufe lassen sich von den Steuern abziehen.
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