Die Pensionskasse oder 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge. Reguläre Beiträge wie auch ausserordentliche Einkäufe lassen sich von den Steuern abziehen.
Die Pensionskasse oder 2. Säule ist die obligatorische berufliche Vorsorge. Reguläre Beiträge wie auch ausserordentliche Einkäufe lassen sich von den Steuern abziehen.