Personengesellschaften

Personengesellschaften werden von zwei oder mehr natürlichen Personen gebildet (Kollektivgesellschaften oder einfache Gesellschaften). Hierbei sind immer die einzelnen Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Anteil an Gewinn und Vermögen steuerpflichtig.

Gemäss Definition der KommanditgesellschaftSchliessen sich zwei oder mehrere natürliche Personen  zusammen, um gemeinsam eine nach kaufmännischen Regeln geführte Firma zu betreiben, spricht man von einer Kollektivgesellschaft„. Aus Steuersicht ist zu beachten, dass die Firma keine juristisch Person darstellt und selber nicht steuerpflichtig ist.