Bei Grenzgängern wird die Steuer durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Diese Personen müssen keine Steuererklärung ausfüllen, ausser es ergibt sich eine nachträgliche Veranlagung oder ergänzende Veranlagung zur Quellensteuer.
Steuer-Glossar
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Bei Grenzgängern wird die Steuer durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Diese Personen müssen keine Steuererklärung ausfüllen, ausser es ergibt sich eine nachträgliche Veranlagung oder ergänzende Veranlagung zur Quellensteuer.