Bei Grenzgängern wird die Steuer durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Diese Personen müssen keine Steuererklärung ausfüllen, ausser es ergibt sich eine nachträgliche Veranlagung oder ergänzende Veranlagung zur Quellensteuer.
Bei Grenzgängern wird die Steuer durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen. Diese Personen müssen keine Steuererklärung ausfüllen, ausser es ergibt sich eine nachträgliche Veranlagung oder ergänzende Veranlagung zur Quellensteuer.