Die Schenkungssteuer betrifft den Empfänger der Schenkung. Schenkungen an Ehegatten, eingetragenen Partnern oder Nachkommen ziehen in der Regel tiefere Steuern nach sich oder sind ganz befreit. Die Steuererklärung
hat der oder die Beschenkte einzureichen. Die Berechnung kann zum Beispiel mit dem Steuerrechner für die Schenkungssteuer im Kanton Zürich vorgenommen werden. Die Deklaration innerhalb einer Frist von 3 Monaten wir mit einer Steuererklärung für Schenkungen vorgenommen. Bei Simpletax kann diese in Auftrag gegeben werden.
Beispiel: Die Eltern schenken im Kanton ZH den Kindern 300’000 Franken. Nach Abzug des Freibetrags bezahlen die Kinder 2.8% Steuern mit dem einfachen Tarif.