Steuerhoheit

Die Steuerhoheit regelt die Kompetenzen von Staaten, Steuern zu erheben. In der Schweiz gilt. Art. 3 der Bundesverfassung.

Er besagt, dass die Kantone (Staatssteuer) souverän sind und die Steuern frei festlegen dürfen. Bundessteuern stellen die Ausnahme dar, und müssen in der Verassung gesondert aufgeführt sein. Ebenso sind Gemeindesteuern durch den Kanton ermächtigt.