Mit der straflosen Selbstanzeige haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen offenzulegen. Unter gewissen Bedingungen hat dies keine Straffolgen und gilt nicht als Steuerhinterziehung.
Mit der straflosen Selbstanzeige haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen offenzulegen. Unter gewissen Bedingungen hat dies keine Straffolgen und gilt nicht als Steuerhinterziehung.