Im Veranlagungsverfahren werden steuerbare Einkommen und Vermögen ermittelt.
Da die steuerpflichtige Person ihre Verhältnisse am besten kennt, trifft sie eine umfassende Mitwirkungspflicht. Am wichtigsten dabei ist die Pflicht zum Einreichen einer wahrheitsgemässen und vollständig ausgefüllten Steuererklärung.
Die Einreichung der Steuererklärung ist auch ein Recht der steuerpflichtigen Person. So bildet die Selbstdeklaration die Grundlage der Veranlagung.