Krankenversicherungsprämien, Unfallversicherungsprämien oder Lebens- und Rentenversicherungsprämien können von den Steuern abgezogen werden.
Steuer-Glossar
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Krankenversicherungsprämien, Unfallversicherungsprämien oder Lebens- und Rentenversicherungsprämien können von den Steuern abgezogen werden.