Wochenaufenthalter werden am Wohn- oder Arbeitsort besteuert.
Dies hängt davon ob, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen befindet. Zusammengefasst heisst das, dass Familie, Partnerschaft oder Arbeit den Ort bestimmen können. In Familie und Partnerschaft ist das Steuerdomizil auch der Ort wo die Familie bzw. der Partner lebt. Bei Ledigen wird generell der Arbeitsort höher gewichtet. In Streitfällen muss der Steuerpflichtige einen Nachweis erbringen.