20. März 2022

Die Besteuerung von Eigenheim und Immobilien in der Schweiz

Immobilien, Eigenmietwert und Einkommenssteuer (Owned Real Estate / Property Tax)

Wer seinen Traum der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses verwirklicht hat, muss diesen Vorteil versteuern. In der ordentlichen Steuererklärung wird der sogenannte Eigenmietwert als Einkommen und der Verkehrswert als Vermögen deklariert. Davon werden die Hypothekarschuldzinsen bzw. die Hypothekarschuld abgezogen.

Die Steueroptimierung besteht darin, dass die maximal möglichen Abzüge zur Anwendung kommen, wie z.B. Unterhaltskosten. Hier lohnt es sich immer den Vergleich zu machen, ob der Abzug pauschal oder effektiv erfolgen soll. Bei Simpletax kann dieser Service als Zusatz bestellt werden.

Vermietetes Eigenheim und Immobilien als Anlage

Besitzer von nicht selber bewohnten Immobilien versteuern ebenfalls die Mieteinnahmen als Gewinn und den Verkehrswert als zusätzliches Vermögen. Sollte sich diese Immobilie in einem anderen Kanton oder im Ausland befinden, muss eine Steuerausscheidung gemacht werden, damit die Steuern nicht doppelt bezahlt werden müssen. Dies gilt analog auch für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser die nicht als Hauptwohnsitz gelten.

Diese Aspekte erledigen wir professionell für Sie als Teil der jährigen Steuererklärung. Sie können uns Ihre Steuerunterlagen zusammen mit den Bankbelegen zur Hypothek, der Schätzung des Eigenmietwerts/Verkehrswert (erhalten Sie vom kantonalen Steueramt) und den Belegen zum Unterhalt zusenden bzw. online einreichen

Wohnungsverkauf und Hausverkauf

Grundstückgewinnsteuer auf Immobilien (Real Estate Transfer Tax / Real Estate Gains Tax / Property Sales Tax)

Beim Verkauf des Eigenheims (Wohnungs- oder Hausverkauf) wird der Gewinn, also die Differenz von Verkaufs- und Kaufpreis, besteuert. Es kommen spezielle, gestaffelte Steuersätze zur Anwendung, die über viele Jahr reduziert werden, jedoch in einigen Kantonen auch nach langer Besitzdauer noch beträchtlich sind. Zum Beispiel zahlt ein Verkäufer seines Hauses im Kanton Zürich nach 20 und mehr Jahren immer noch 20% Steuern für Gewinne die 100’000 Franken übersteigen. Bei einer sehr kurzen Dauer kann der Steuersatz sogar 40% betragen. Diese Besteuerung ist ein wichtiger Aspekt, den Eigentümer in der Schweiz berücksichtigen sollten, um ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu planen.

Steuern sparen bei grossen Beträgen

Auch hier gilt es die Steuern zu optimieren und die Abzüge mit wertvermehrendem Charakter zu maximieren. Zudem lassen sich viele Dienstleistungen wie Makler, Werber oder Steuerberatung geltend machen.

Diese spezielle Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer ist einmalig pro Objekt und Verkauf und kann je nach Umfang der Abzüge sehr umfangreich werden. Aufgrund der Preise für Immobilien lohnt sich die Deklaration aber in fast allen Fällen und führt zu einer Rückvergütung eines Teils der beim Verkauf direkt abgezogenen Steuern. Diese Aspekte der Besteuerung sind in der Schweiz besonders relevant, um die finanziellen Vorteile beim Immobilienverkauf optimal zu nutzen.

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Der Umzug in ein neues Eigenheim mit Steuerfolgen

Grundstückgewinnsteuererklärung ausfüllen lassen

Für die meisten ist der Verkauf des Eigenheims eine einzigartige, oft auch emotionale Erfahrung. Die Steuersituation und die damit verbundene Besteuerung sind entsprechend eine Unbekannte. Hier lohnt es sich, auf einen professionellen Dienstleister zurückzugreifen.

Diese Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer erledigen wir für Sie professionell, schnell und günstig. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir machen Ihnen gerne eine Offerte mit Fixpreis.


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