Kryptowährungen, auch Kryptos genannt (cryptocurrencies, tokens), sind Vermögenswerte, die in der Steuererklärung deklariert werden müssen. Das gilt für alle Währungen. Einkommen hingegen ist zu versteuern, wenn z.B. Tokens geschürft werden.
Bei der Bundessteuer unterliegen Kryptowährungen der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.
Wie wird die Steuerbewertung vorgenommen?
Die Bewertung hängt davon ab, ob die token handelbar sind und einen ermittelbaren Wert per 31.12. des jeweiligen Steuerjahrs haben. Da es bereits über 10’000 verschiedene Kryptos gibt, ist der Handel von „Exoten“ nicht immer gegeben oder nachvollziehbar. Für solche Fälle lohnt es sich, die ursprünglichen Kosten nachzuweisen, die sehr oft relativ liegen, wenn die Kryptos oder Coins ausgegeben werden.
Welche Arten von Token sind zu unterscheiden?
Token basieren technologisch auf einer Blockchain, die eine verteilte Buchhaltung führt (distributed ledger). Diese Buchhaltung kann grundsätzlich jede Art von Dokumenten beinhalten, um später beweisen zu können, welche Transaktionen durchgeführt wurden. Logisch gesehen spricht man von
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- Reinen Währungstokens
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- Nutzungstoken (utility token)
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- Smart contracts
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- Themen-Kryptos (Gaming, NFT, Fans, Music, Sports)
usw. Im Steuerumfeld wird hingegen wie folgt unterscheiden:
Vermögenssteuer | Einkommenssteuer | Verrechnungssteuer | |
Zahlungstokens | ja | nur wenn Lohnbestandteil/Bonus, selbst geschürft (mining), Ertrag aus Staking oder Airdrops, ansonsten steuerbefreite Kapitalgewinne | nein |
Anlagetoken | je nach Besitzverhältnis, Fremd- oder Eigenkapital | im weiteren sind Beteiligungsrechte zu prüfen | je nach Emitent |
Nutzungstoken | ja | falls Lohnbestandteil, Beteiligung ist abzuklären | nein |
Kryptos in der Steuererklärung in der Schweiz
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