Mit der 3. Säule kann freiwillig vorgesorgt werden. Die Säule 3a Beiträge sind bis zu einer Obergrenze von der Steuer abzugsfähig. Zudem darf ab 2025 nachträglich eingezahlt werden.
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Mit der 3. Säule kann freiwillig vorgesorgt werden. Die Säule 3a Beiträge sind bis zu einer Obergrenze von der Steuer abzugsfähig. Zudem darf ab 2025 nachträglich eingezahlt werden.
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