Mit der 3. Säule kann freiwillig vorgesorgt werden. Die Säule 3a Beiträge sind bis zu einer Obergrenze von der Steuer abzugsfähig. Zudem darf ab 2025 nachträglich eingezahlt werden.
Mit der 3. Säule kann freiwillig vorgesorgt werden. Die Säule 3a Beiträge sind bis zu einer Obergrenze von der Steuer abzugsfähig. Zudem darf ab 2025 nachträglich eingezahlt werden.