Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) ist auf dem Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie oder eines Stück Lands zu entrichten. Sie verringert sich mit längerer Besitzdauer und kann progressiv sein. Die Berechnung kann sehr komplex sein. Es existieren viele Abzüge und unter gewissen Bedingungen kann die GGSt vollständig aufgeschoben werden.

Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz von erzieltem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anlagekosten. In bestimmten Kantonen kommen zu deren Berechnung der GGSt auch Pauschal- und Schätzwerte zur Anwendung.

Die Frist zur Einreichung beträgt 30 Tage. Die GGSt als Service kann einfach bei Simpletax gebucht werden.