Individualbesteuerung in der Schweiz

09.03.2026

von Maffeis Elisa

Couple carrying moving boxes and plant

Individualbesteuerung in der Schweiz – Was kommt auf uns zu?

Die Schweiz plant eine grundlegende Änderung im Steuerrecht: die Einführung der Individualbesteuerung. Was heute für viele Paare selbstverständlich ist – die gemeinsame Steuererklärung – soll bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen wird jede Person ihr Einkommen künftig separat versteuern. Das klingt nach einer kleinen technischen Anpassung, hat aber für viele Haushalte grosse Auswirkungen.

Wann wird die Individualbesteuerung aktuell?

Das Schweizer Parlament hat die Individualbesteuerung grundsätzlich beschlossen. Die Umsetzung braucht jedoch Zeit, denn Bund und Kantone müssen ihre Steuersysteme anpassen. Realistisch ist eine Einführung frühestens ab 2030 – spätestens bis am 1.1.2032. Bis dahin gilt noch die heutige Ehegattenbesteuerung, bei der verheiratete Paare gemeinsam veranlagt werden. Trotzdem lohnt es sich, sich jetzt bereits damit zu befassen. Wer früh plant, kann rechtzeitig reagieren.

Wen betrifft die Individualbesteuerung?

Die Individualbesteuerung betrifft alle verheirateten Paare und eingetragenen Partnerschaften in der Schweiz. Besonders spürbar werden die Änderungen für Zweiverdiener-Ehepaare sein, die heute von der sogenannten «Heiratsstrafe» betroffen sind. Das ist der Umstand, dass verheiratete Paare mit zwei Einkommen zusammen oft mehr Steuern bezahlen als zwei unverheiratete Personen mit denselben Einkommen. Die Individualbesteuerung soll diese Ungleichheit beseitigen.

Auch Alleinverdiener-Ehepaare werden die Veränderung spüren – für sie könnte die Steuerbelastung aber steigen, wenn der bisherige Verheiratetentarif wegfällt. Und schliesslich sind Familien mit Kindern betroffen, da sich Kinderabzüge künftig auf zwei Steuererklärungen aufteilen werden.

Was ändert sich konkret?

Heute gibt es in der Schweiz die sogenannte Familienbesteuerung: Eheleute reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein, beide Einkommen werden zusammengerechnet und nach einem speziellen Tarif besteuert. Künftig macht jede Person ihre eigene Steuererklärung. Einkommen, Vermögen, Abzüge – alles wird getrennt berechnet.

Das klingt einfacher, ist aber in der Praxis komplexer. Gemeinsame Konten, Liegenschaften oder Schulden müssen aufgeteilt werden. Wer hat welchen Anteil am Vermögen? Wer macht welchen Abzug geltend? Diese Fragen brauchen klare Antworten.

Können mit der die Individualbesteuerung mehr Abzüge vorgenommen werden?

In gewissen Situationen ja. Wenn beide Partner getrennte Steuererklärungen einreichen, können manche Abzüge separat geltend gemacht werden – zum Beispiel Berufsauslagen, Krankheitskosten oder Weiterbildungskosten.

Besonders interessant wird die Aufteilung von grossen Abzügen wie Schuldzinsen oder Liegenschaftskosten bei der Individualbesteuerung. Wer diese strategisch auf die beiden Erklärungen verteilt, kann unter Umständen mehr abziehen als bisher. Allerdings gibt es auch Abzüge, die künftig nur noch einmal zulässig sind – die Details hängen von der konkreten Ausgestaltung des neuen Gesetzes ab.

Sollen die Einkommen in einer Partnerschaft angepasst werden?

Das ist eine Frage, die viele Paare beschäftigt. Heute lohnt es sich in gewissen Fällen nicht, dass der zweite Partner mehr arbeitet – weil das Einkommen schnell in eine höhere Steuerprogression fällt. Mit der Individualbesteuerung entfällt dieser Nachteil. Beide Partner können ihr Einkommen optimieren, ohne dass sie sich gegenseitig steuerlich belasten.

Das könnte dazu führen, dass mehr Teilzeitangestellte ihren Beschäftigungsgrad erhöhen – oder dass bestehende Arbeitsverhältnisse neu bewertet werden. Paare sollten bereits jetzt prüfen, ob eine Anpassung der Arbeitspensen sinnvoll ist, sobald das neue System gilt.

Was hat das mit dem abgeschafften Eigenmietwert zu tun?

Der Eigenmietwert ist ein anderes, aber verwandtes Thema. Wer in der Schweiz seine eigene Immobilie bewohnt, muss heute einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern – den sogenannten Eigenmietwert. Dieser wurde abgeschafft. Das Parlament diskutiert beide Reformen parallel, weil sie sich gegenseitig beeinflussen.

Wenn der Eigenmietwert fällt, verlieren Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vollständig abzuziehen. Das kann die Steuerbelastung erhöhen – je nachdem, wie gross die Liegenschaft ist und wie hoch die Hypothek noch ausstehend ist. Im Zusammenspiel mit der Individualbesteuerung ergibt sich also ein komplexes Bild, das individuell durchgerechnet werden muss.

Wie hilft der Steuerberater?

Angesichts all dieser Veränderungen wird professionelle Beratung wichtiger denn je. Ein guter Steuerberater hilft dabei, die Auswirkungen auf den eigenen Haushalt konkret zu berechnen, Einkommens- und Vermögensaufteilungen zu optimieren und frühzeitig Massnahmen zu ergreifen – etwa bei der Hypothekarstrategie oder der Pensionskassenplanung.

Die Individualbesteuerung in der Schweiz bietet für Familien grundsätzlich mehr Möglichkeiten, allerdings gilt es in einer Finanzplanung die individuellen Einkommen und Vermögen verständlich darzustellen um diese zu optimieren.

Steigen die Kosten für die Steuerberatung?

Wahrscheinlich ja, zumindest vorübergehend. Weil künftig zwei separate Steuererklärungen erstellt werden müssen statt einer gemeinsamen, steigt der Aufwand. Dazu kommt, dass in der Umstellungsphase viele Fragen offen sind und mehr Beratungsbedarf entsteht. Langfristig könnten sich die Prozesse wieder einpendeln. Trotzdem gilt: Wer jetzt bereits in eine gute Steuerberatung investiert, spart später unter Umständen deutlich mehr als er ausgibt.

Mit einer kombinierten Steuer- und Finanzberatung im Abonnement sollten die Kosten jedoch konstant bleiben, da bereits heute alle Themen für eine Familie bearbeitet werden. 

Individualbesteuerung in der Schweiz

Die Individualbesteuerung ist keine Revolution – aber sie verändert viel. Paare, die sich heute informieren und ihre Finanzen vorausschauend planen, sind klar im Vorteil.

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