28. März 2025

Frist Steuererklärung im Kanton Zürich verlängert

Frist Steuererklärung im Kanton Zürich wegen Online-Zugang verlängert

Wegen Problemen mit der Online-Steuererklärung im Kanton Zürich wurde die Einreichefrist bis zum 30.4.2025 verlängert. Dies betrifft bestehende Mandanten von Simpletax nicht, da diese jeweils Anfang Jahr automatisch auf Ende November verlängert werden. Für Neukunden hingegen, die die Frist noch nicht verlängert haben, entspannt das die Situation und lässt auch genug Zeit für eine Fristerstreckung. Diese kann man selber auf egov-service.ch/public/web/zh/frist mit dem Passwort aus dem Brief vom Januar und der Registernummer vornehmen.

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Frist Steuererklärung im Kanton Zürich verlängert 3

Die News aus der Finanzdirektion dazu lesen sie hier.

Keine Sorgen mit der Simpletax Online Steuererklärung

Im Gegensatz zu den Programmen ZHprivateTax für Desktops und die Online-Version davon verwendet Simpletax für die Steuererklärung ihrer Mandanten und in der Steuerberatung, um zum Beispiel Optimierungen und Vergleiche zu berechnen immer die gleiche Profi-Software. Nur im letzten Schritt für die papierlose Einreichung wird mit dem unbenutzten Zugangscode, den uns die Mandanten vetraulich übermitteln, die geprüfte Steuererklärung mit allen elektronischen Beilagen für sie beim Steueramt hochgeladen.

Das heisst, sie müssen sich nicht um Codes bei privatetax oder agov, den Zugang zur online-software oder eine PC-Installation kümmern, es wird für sie erledigt. Dieser Prozess hat sich bei Simpletax als erfolgreich und fehlerfrei erwiesen und funktioniert mit den meisten kantonalen Steuerämtern.

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